Kurzfristig sollen zum 25. April 2019 die englischen „General Licences“ widerrufen werden. Bei den „General Licences“ handelt es sich um Verfügungen, welche die Erlegung von verschiedenem Flugwild regeln. Von dem Verbot betroffen sind insgesamt 16 Vogelarten. Dazu zählen neben Rabenvögeln, Kanadagänsen und Tauben auch Nilgänse und Möwen.
Bislang war die Tötung der betroffenen Vögel zur Schadensabwehr über die "Licences" geregelt. Diese Erlaubnisse wurden nun zurückgezogen. Gründe für das Töten der freigegebenen Tiere war zum Beispiel der Erhalt von Flora und Fauna, die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit, als auch die Vermeidung von Schäden. Bis eine Neuregelung getroffen wird, können Grundstückseigentümer und Jäger Einzelgenehmigungen beantragen.