Die Eigentümerin verklagte ihn daraufhin auf Schadenersatz und bekam nun in zweiter Instanz Recht (Az 5 S 61/12). Das Gericht folgte der Meinung der Schnitzeljägerin, der Jäger habe seine Pflichten als Finder verletzt, da das "Abstellen am Hauptweg einer Einladung an Diebe oder Vandalen" gleichgekommen sei. Außerdem sei die Kiste keine beliebige Plastikdose sondern ein Unikat gewesen, dessen "nicht unerheblichen Wert" der Jäger hätte erkennen müssen. Der ehrliche Finder hat somit der Klägerin 1.184,84 Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Sogar in einigen Geocache-Foren kritisieren die modernen Schatzsucher das Urteil sowie die Klägerin. Sie befürchten, dass ihr Hobby dadruch wieder in Verruf geraten könnte und sich somit das Verhältnis zwischen Jägern und Geocachern weiter verschlechtert.
MW