Seinen Jagdschein hatte er bereits, wie auch seine Waffen, Jahre zuvor abgeben müssen. Der Vorwurf der Wilderei wurde vom Gericht wieder verworfen. Es verurteilte den Angeklagten lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Um weiterhin jagen zu können, hatte der Angeklagte eine Waffe in die Waffenbesitzkarte eines anderen Jägers eintragen lassen. Auch dieser musste sich vor Gericht verantworten und wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 850 Euro an die Staatskasse zahlen.
Oskar Lüning