Bei dem Prozess heute Vormittag verhängte der Richter jetzt eine Bewährungshaft von drei Monaten und eine Geldzahlung von 2880 Euro. Da sie eine Jagdberechtigung hatte, wurde sie wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes sowie Tierquälerei verurteilt, nicht aber wegen Wilderei. Zusätzlich ordnete das Gericht an, binnen 14 Tagen einen Schadensbetrag in Höhe von 12.101 Euro an die Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen GmbH zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Angeklagte unmittelbar nach dem Verfahren Berufung einlegte, berichtet der Pressesprecher des Bezirksgerichts Steyr gegenüber jagderleben.at. Ihr Verteidiger begründet dies mit Verfahrensfehlern, einer ungeklärten Schuldfrage sowie einer zu hohen Strafe.
BS