Bisher waren die Beitragshöhe und der Beitragsmaßstab zur LUV bundesweit
unterschiedlich und wurden von der zuständigen Berufsgenossenschaft
festgelegt. Seit Jahresbeginn sind die regionalen Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften aufgelöst und in die SVLFG aufgegangen. Diese
bundesweit zuständige Neuorganisation ermöglicht gleiche Beiträge für
identische Jagdunternehmen. Hierfür wurden zur Beitragsberechnung
einheitliche Regelungen beschlossen. Demnach zahlen alle Mitglieder
einen Grundbeitrag von mindestens 60 und maximal 240 Euro. Dieser
orientiert sich nach der Unternehmensgröße (abhängig vom Präventions-
und Verwaltungsaufwand). Ebenso wird ein risikoorientierte Beitrag
erhoben, der sich nach der Größe der Jagdfläche richtet. Jagdunternehmen
bilden künftig eine eigene Risikogruppe, die beanspruchte Leistungen
aus den eigenen Beiträgen trägt. Mitgeteilt werden die neuen Beiträge
2014 voraussichtlich zum Jahresende. Die in vielen Fällen eintretenden
Beitrags-Veränderungen sollen bis 2018 stufenweise angeglichen werden.
Eine Härtefallregelung für überproportionale Steigerungen ist
vorgesehen.
BS
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
BS
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