Morgen treten bundesweit neue Beschränkungen zur Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie in Kraft. Unsicherheit besteht derzeit in vielen Bundesländern, wie mit Gesellschaftsjagden ab dem 2. November zu verfahren ist.

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nun bekannt gab, "hat sich an der Durchführbarkeit von Bewegungsjagden im Grundsatz nichts geändert. Bewegungsjagden sind auch nach der CoronaVO in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung mit einer Personenzahl von bis zu 100 Personen zulässig."
Da die Jagden überwiegend im Freien stattfinden, können und sollen sie trotz der Corona-Pandemie abgehalten werden, so das Ministerium. Für die Jagden ist in der Regel ein Hygienekonzept zu erstellen.
Diese Pflichten müssen erfüllt werden
- Sofern für die Vor- und Nachbereitung der Jagd Innenräume genutzt werden, ist die Personenzahl an die räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen anzupassen
- regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen
- Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, müssen regelmäßig gereinigt werden
- Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern; alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen
- Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden
- rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben; Reinigungsmöglichkeiten für die Hände
- Datenerhebung von Anwesenden und Speicherung dieser Daten beträgt vier Wochen lang
- Beachtung des Teilnahmeverbotes von Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie von Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen
Situation in Bayern
In Bayern sind auch die ersten Regelungen, welche ab morgen (2. November) gültig sind bekannt geworden. Jagden und Arbeiten im Revier "sollen allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird, zulässig sein." Auch die jagdliche Ausbildung und Jägerprüfung wird unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter möglich sein.
Ob Gesellschaftsjagden weiterhin stattfinden dürfen, wurde bislang noch nicht entschieden.
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