Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) rät seinen Mitgliedsvereinen in einer Pressemitteilung davon ab, bis 19. April Frühjahrsprüfungen wie etwa die Verbandsjugendprüfung (VJP) durchzuführen. Zu dieser Entscheidung kam das Präsidium, aufgrund der sich immer weiter zuspitzenden Lage durch das Coronavirus. Der Entschluss sei in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine gefallen.
Die Regelung soll ab sofort bis zunächst 19. April 2020 in allen Bundesländern gelten und sei auch dort anzuwenden, wo bis dato noch kein behördliches Veranstaltungsverbot bestehe. In der Mitteilung heißt es weiter: "Das Präsidium des JGHV bittet seine Mitgliedsvereine und jeden einzelnen Führer von Jagdgebrauchshunden alles zu unterlassen, was die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und nicht zuletzt dem Ansehen der Jägerschaft schadet."