In Bayern müssen aufgrund des sich ausbreitenden Coronavirus einige Geschäfte geschlossen bleiben. Wie das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) in einer Pressemitteilung bekannt gibt, sollen insbesondere „Dienstleister und Handwerker“ generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. Für Zweifelsfälle hat das StMGP nun eine "Positivliste" herausgegeben, in der auf bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen wird.
Coronavirus: Büchsenmacher in Bayern dürfen weiterhin öffnen


Notwendig zur Tierseuchenbekämpfung
In dieser Liste werden auch explizit "Einzelhandelsgeschäfte, die Jägereibedarf (Munition) verkaufen" aufgeführt. Diese seien vom Verbot auszunehmen, da sie zur "Versorgung zur Tierseuchenbekämpfung notwendig seien".