Nach Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg, haben nun auch weitere Bundesländer verkündet, wie es mit Drückjagden währen des „Lockdown Light“ laufen soll.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gab auf Anfrage der Redaktion an, dass Bewegungsjagden bis max. 100 Jagdteilnehmer weiter zugelassen seien. Jedoch sei eine Teilnehmerliste zu führen, auf den Mindestabstand zu achten und Fahrgemeinschaften dürften nicht mehr als zwei Personen beinhalten. Auf das Streckelegen und das Überreichen der Brüche solle verzichtet werden. Weiter empfehle man die Bewegungsjagden mit den örtlichen Gesundheitsämtern abzustimmen und die tagesaktuellen, sich womöglich ändernden Regelungen zu beachten. Zudem weißt das Ministerium daraufhin, dass für Jagdteilnehmer an Drückjagden ein Beherbungsverbot gilt.
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