Wie das hessische Umweltministerium gegenüber der Redaktion bekannt gab, gelten in Hessen ab dem 2. November neue Regelungen bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden.
Zwar gilt eine Gesellschaftsjagd grundsätzlich als "Zusammenkunft im im Sinne der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten", jedoch bestünde an dieser Zusammenkunft nach Einschätzung des Ministeriums ein besonderes öffentliches Interesse. Dies gilt insbesondere, wenn sie der Tierseuchenprävention, im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest, oder der Vermeidung von Verbissschäden durch Schalenwild dient. Das Umweltministerium bittet daher die Jäger, auch in der aktuellen Pandemiesituation die Jagden durchzuführen. Jedoch bedarf es ab dem 2. November einer Genehmigung für die Durchführung einer Gesellschaftsjagd. Laut des LJV Hessen sind für die Genehmigung die örtlichen Gesundheitsämter zuständig.
Kommentieren Sie