Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte heute die Begründung des Urteils "Schalldämpfer für Jagdwaffen", welches am 28.11.2018 getroffen wurde. Darin und in den Leitsätzen wird mehrfach betont, dass eine Schädigung des Gehörs durch die Schussabgabe nicht den waffenrechtlichen Grundsatz außer Kraft setzen kann, "so wenige Waffen wie möglich in privaten Besitz gelangen zu lassen".
"Das Interesse der Jäger, ihr Gehör zu schützen, könne ein Bedürfnis für das jagdliche Schießen mit einer schallgedämpften Waffe nicht begründen."
Jägern solle nur die Ausstattung mit Schusswaffen ermöglicht werden, die sie benötigen, um die Jagd auszuüben. Das Bundesverwaltungsgericht betrachtet Schalldämpfer demnach nicht als "für die Jagd notwendig".