Hintergrund dieser Aussage war der durch Zeugen beobachtete vermeintliche Fehlabschuss von „mindestens fünf Exemplaren der geschützen Weißwangengans im BUND-Schutzgebiet Welter Bach (Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen)“ am 25. Juli. Der BUND-Landesverband erstattete daraufhin Anzeige.
Für Sticht ist dieser Vorfall ein weiterer Beleg für Verstöße der Jägerschaft gegen geltendes Recht, wobei „...diese Verstöße jedoch (meistens) im Verborgenen stattfinden...“. Offensichtlich wünscht sich Sticht daher nicht nur ein Total-Verbot der Vogeljagd im Land, sondern auch eine noch stärkere Drangsalierung der Jägerschaft, „...da Jäger in NRW keiner effektiven Kontrolle unterlägen“.
MW
Quelle: www.jagderleben.de