Als Begründung gab Dr. Dieter Wenderoth, Richter und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, gegenüber der Redaktion an, dass es dem Umweltverband in diesem Fall an einer Antrags- und Klagebefugnis fehle. Des Weiteren habe die Kreisverwaltung erst nach sorgsamer Prüfung die Jagd zum Schutz der Vogelwelt zeitweise und unter strengen Auflagen erlaubt. Der Landkreis setzte mit dieser Entscheidung eine Verordnung des niedersächsischen Umweltministeriums um.
BS