Ab dem 1. März herrscht in vielen deutschen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde. Durch diese Regelung will man in der Brut- und Setzzeit hilflose Jungtiere vor freilaufenden Hunden schützen. Dabei geht es nicht nur um das Wildern von bspw. Rehkitzen, sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild beziehungsweise brütenden Vögeln. Hundebesitzer, die diese Regelung missachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Brut- und Setzzeit: Hier müssen Hunde an der Leine bleiben


Brut- und Setzzeit in den Bundesländern
Baden-Württemberg: Keine allgemeine Leinenpflicht, jedoch könnte dies im Zuge der Änderung Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes geändert werden
Bayern: Keine allgemeine Leinenpflicht
Berlin: Ganzjährige Leinenpflicht in Waldflächen "die nicht dafür vom Eigentümer oder sonstigen Berechtigten freigegeben und an den Zugangswegen durch besondere Schilder als dafür freigegeben ausdrücklich gekennzeichnet sind"
Brandenburg: Ganzjährige Leinenpflicht, Leine darf ein Höchstmaß von 2 Metern nicht überschreiten und muss reißfest sein
Bremen: 15.03. bis 15.07. Leinenpflicht
Hamburg: Ganzjährige Leinenpflicht, teilweise dürfen Hunde in Walderholungsgebieten und im Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe nicht mitgeführt werden
Hessen: 01.03. bis 30.06. in einigen Kommunen Leinenpflicht
Mecklenburg-Vorpommern: Ganzjährige Leinenpflicht
Niedersachsen: 01.04. bis 15.07. Leinenpflicht
Nordrhein-Westfalen: Keine Leinenpflicht (ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden)
Rheinland-Pfalz: Keine Leinenpflicht (ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden)
Saarland: 01.03. bis 30.6. Leinenpflicht
Sachsen: keine allgemeine Leinenpflicht (ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden)
Sachsen-Anhalt: 01.03. bis 15.07. Leinenpflicht
Schleswig-Holstein: Ganzjährige Leinenpflicht im Wald
Thüringen: Ganzjährige Leinenpflicht im Wald
Alle Angaben ohne Gewähr.