Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat die Brauchbarkeitsprüfungsordnung zur Stöber- und Nachsuchenprüfung von Jagdhunden des Ökologischen Jagdvereins Niedersachsen-Bremen (ÖJV-NB) mit Bescheid vom 24. Juli anerkannt. Nach Aussage der Pressesprecherin hat der ÖJV-NB außerdem eine zweite Ordnung zur Prüfung vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Prüferordnung, welche die Anforderungen an die Richter enthält. Diese werde derzeit noch geprüft. „Daher sind zurzeit noch keine Brauchbarkeitsprüfungen durch den Ökologischen Jagdverein Niedersachsen-Bremen möglich“, so die Pressevertreterin gegenüber der Redaktion.
Der ÖJV-NB sagt dazu: "Eine Prüfer- oder Richterordnung ist weder durch das Niedersächsische Jagdgesetz, noch durch die Ausführungsbestimmungen gefordert. Auch aus der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 12. März 2020 Az.: 11 A 4867/18) lässt sich keine Notwendigkeit für eine Freigabe einer Prüferordnung durch das ML herleiten. Ganz im Gegenteil wurden durch das Gericht Prüfungen und auch Prüferordnungen anderer Vereine als ausreichend akzeptiert, ohne dass diese dem ML vorgelegen haben. Wir wollen trotzdem mit dem ML eine sachliche Übereinkunft treffen und haben dem ML unsere Prüferordnung zur Einsicht übermittelt. Eine Freigabe durch das ML ist nach unserer Rechtsauffassung aber nicht notwendig."
Kommentieren Sie