Im Jahr 2019 verabschiedeten Koalitionsvertrag der Brandenburger Regierungsfraktionen wurde festgeschrieben, dass in dieser Legislaturperiode das Jagdgesetz novelliert werden soll. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Koalition will das Brandenburger Jagdgesetz novellieren, um die Biodiversität, den Tier- und Artenschutz sowie die Lebensräume des Wildes angemessen zu berücksichtigen und zu verbessern.“ Am 16. März 2020 diesen Jahres erreichte die Mitglieder des Landesjagdbeirates sowie den Ökologischen Jagdverein Brandenburg-Berlin e.V. ein Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg mit der Bitte, den gewünschten Änderungsbedarf bezüglich des Jagdgesetzes bis zum 30. April mitzuteilen.
Dagegen wehrten sich die Verbände. Unter anderem der Landesjagdverband Brandenburg, die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg sowie der Waldbesitzerverband schrieben an das Ministerium, dass diese Frist zu kurz sei und eine Diskussion und Meinungsbildung in so einem Thema nicht in einer Sechs-Wochen-Frist zu behandeln sei.
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