Das Amtsgericht Mühldorf am Inn (Bayern) hat einen Förster freigesprochen, der im verpachteten Nachbarrevier einen gesunden Rehbock erlegt hat. Der Mann war angezeigt worden, aus dem Auto heraus im fremden Revier den Bock geschossen zu haben. Zwei Zeugen hatten bei der Polizei ausgesagt – vor Gericht waren sie nicht geladen.
Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben Verfechter der ökologischen Jagd, die sich besonders hohe Abschüsse zum Ziel setzt. Er habe den Grenzverlauf falsch interpretiert, jedoch nicht aus dem Auto heraus geschossen, sagte der 47-jährige Beschuldigte aus. Der Förster selbst jagt im Jagdbogen daneben, der eigenbewirtschaftet wird. Die als Entschädigung angebotene Trophäe, zusammen mit 50 Euro, die der Angeklagte in der Verhandlung dem Pächter des Nachbarreviers übergeben wollte, nahm dieser sieben Monate nach der Tat ohne Kontaktaufnahme nicht an.