Konkreter ist die Lage beim Waffengesetz. Hier soll ein Entwurf Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden. Für den Waffenbesitzer wichtig ist die geplante Einführung neuer Waffenschrank-Normen bei der Waffenaufbewahrung, allerdings soll es einen Bestandsschutz für die bisherigen Behältnisse geben. Die Prüfung der Zuverlässigkeit soll künftig ausschließlich durch die Waffenbehörden und nicht mehr durch Waffen- und Jagdbehörde erfolgen. Eine andiskutierte „Promillegrenze“ scheint, so DJV-Justitiar Friedrich von Massow, allerdings vom Tisch zu sein.
Neben den aktuellen europa-, bundes- und landesrechtlichen Gesetzesvorhaben standen zudem spezifische Regelungen des gastgebenden Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern auf dem Programm. So die Thematik der Wildschadensausgleichskasse, mit Blick auf die in den baltischen Staaten und Ostpolen virulente Afrikanische Schweinepest (ASP), Rechtsfragen zur Wildseuchenvorbeugung und -bekämpfung und auch die in den neuen Bundesländern weiter existente Problematik fehlerhaft gegründeter Jagdgenossenschaften.
Mit Blick auf die bereits erfolgten Landesjagdgesetz-Novellen in diversen Bundesländern sprachen sich die rund 80 Juristen ganz klar gegen eine weitere Zersplitterung des Jagdrechts aus (siehe Empfehlungen des DJRT). Eine bemerkenswerte Aussage zur Situation Jägerschaft – Parteien traf DJV-Präsident Hartwig Fischer: „Es gibt für uns keine treu verlässliche Basis in der Jagdpolitik mehr."
JD
Hier finden Sie die Empfehlungen der Juristen.