Die Europäische Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) damit beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Grundlage für ein allgemeines Bleiverbot in Munition (Kugel & Schrot) und Angelgewichten darstellen soll. Grund hierfür sei, dass durch Blei die Umwelt kontaminiert werde, was in der Folge Menschen und Wild beeinträchtigen könne.
Bleimunition: Plant die Europäische Kommission ein Verbot?


Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten
Bereits 2015 erstrebte die Kommission die Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten zu verbieten. Es ging bereits zu diesem Zeitpunkt nicht nur um die Jagd an Gewässern, sondern um den ökologischen Lebensraum Feuchtgebiet. Dazu zählen beispielsweise Auen, Feuchtwiesen und Moore.
Im Herbst 2018 veröffentlichte die ECHA eine Bewertung über die Auswirkungen von Bleimunition, in der die Agentur empfohl, nicht nur den Einsatz sondern auch den Besitz von Bleischrot zu verbieten. Diese Meinung teilt auch der deutsche NABU.
FACE und CIC sind besorgt
Interessant wird sein, wie die ECHA das Risiko durch die Verwendung von Bleimunition für Wildtiere und die menschliche Gesundheit einschätzen will, so der europäische Dachverband der Jagdverbände (FACE) in einer Pressemitteilung. Ein Sprecher der FACE betont gegenüber der Redaktion, dass die Bleialternativen ökologisch und ballistisch akzeptabel für die Jägerschaft sein müssen: „Es bedarf weiterer Untersuchungen, um die Auswirkungen auf die Waffen, die Sicherheit (z.B. Abpraller) und die Tötungswirkung (die für das Wohlergehen der Tiere wichtig ist) sowie die Kosten für die Jäger umfassend zu ermitteln.“
Auch der Internationale Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes (CIC) zeigt sich besorgt über das Vorgehen der EU-Kommission. In einer Pressemitteilung erklärt er, dass sich diese Angelegenheit nicht auf die Frage nach der Toxizität von Blei reduzieren lässt, sondern weitaus komplexer ist. Außerdem weist der CIC darauf hin, dass in die Entwicklung von bleifreier Munition noch viel Zeit und Geld investiert werden müsse, damit die noch vorhandenen Mängel in Bezug auf Umwelt- und Tierschutz behoben werden.
Vorschlag der erste Schritt zum Bleiverbot
Es muss damit gerechnet werden, dass die Europäische Kommission den Vorschlag der ECHA als Grundlage für ein gesetzliches Bleiverbot auf europäischer Ebene nehmen wird. Die Arbeit der ECHA ist es, Informationen zu sammeln und zusammenzutragen. Wie die ECHA, die tatsächlichen Risiken für die Wildtierpopulationen und die menschliche Gesundheit ermitteln will, dürfte äußerst komplex sein, so die FACE in einer Zusammenfassung der Lage.