Durch die Auswertung seines Notebooks konnten dem Angeklagten zahlreiche weitere illegale Tiertötungen nachgewiesen werden, die er in verschiedenen Abschusslisten akribisch dokumentiert hatte. Während der Ermittlungen waren mehr als 600 Vermarktungsvorgänge bei ebay überprüft worden, unter denen sich eine Vielzahl unrechtmäßiger Angebote fand. Wegen der insgesamt acht Anklagepunkte beschränkte sich das Gericht nur auf die schwerwiegendsten Artenschutzvergehen und verurteilte den Mann schließlich wegen "gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Tötens und des gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Vermarktens von Tieren streng geschützter Arten" (AZ 540 Js 11345/10). Durch die Strafe gilt der Verurteilte als waffenrechtlich unzuverlässig und ist seinen Jagdschein los.
FM