Bis zum Ende der Verhandlung hielt die Verteidigung des Schützen daran fest, dass der getötete Hundeführer (40) zumindest eine Teilschuld betreffe. Damals soll der 67-jährige Jungjäger zum Verlassen seines Standes und zu dem verheerenden Fangschuss auf eine angeschweißte Sau ermutigt worden sein. Dem widersprach das Gericht: Ein Jäger dürfe niemals auf Wild schießen, wenn sich Personen in unmittelbarer Nähe befinden würden.
Das Urteil ist erst nach Ablauf der einwöchigen Berufungsfrist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage wird vermutlich keine Rechtsmittel einlegen, obwohl beiderseits ein höheres Strafmaß gefordert worden war. Laut Medienberichten ginge es den Klägern in dem Prozess vor allem darum, dass die Teilschuld-Frage geklärt werde.
BS