Obwohl das Verwaltungsgericht einen Vergleich angestrebt hatte, pochte die Stadt Kassel auf Feststellung, dass sie zu dem Zeitpunkt rechtmäßig handelte und wollte die Gebühr nicht zurück zahlen. Schließlich hätten viele hundert Jäger und Sportschützen, deren Waffenschränke seit 2012 kontrolliert worden seien, diese Gebühr „anstandslos bezahlt“, so der Vertreter der Stadt. Es wäre ungerecht, wenn die Stadt den vier Klägern die Gebühr erlassen würde.
Von der Möglichkeit der Gebührenerhebung – Rechtsgrundlage war die Waffenkostenverordnung des Bundes – hatten in Hessen allerdings nur die Stadt Kassel und eine südhessische Kommune Gebrauch gemacht. Der Vertreter der Stadt machte keinen Hehl daraus, dass er nicht unbedingt ein Befürworter der neuen hessischen Verordnung ist. „Wenn der Landesgesetzgeber unsere Auffassung vertreten hätte, würden wir heute etwa das Doppelte an Gebühr kassieren.“
In der regionalen Berichterstattung wird jetzt moniert, dass die angeblich durch die Waffenbesitzer verursachten Kosten der Kontrollen der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Davon, dass diese Kontrollen im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, ist leider nicht die Rede. Autofahrer werden ja auch nicht bei Verkehrskontrollen zur Kasse gebeten, wenn Sie sich korrekt Verhalten haben, argumentieren die Gegner derartiger "Geschäftspraktiken".
PB/RJE