Im Gespräch mit jagderleben bezog Prof. Lothar Zettler, Jagdleiter des Klägers, Stellung dazu: „Der Jäger hat aus gutem Willen kooperiert, um der aufkommenden Seuche frühzeitig entgegenzuwirken.“ Dies war auch der Grund, warum der Abschussplan so hoch ausgefallen wäre. „Entscheidend ist, dass das Rotwild das Revier nur als Wintereinstand nutzt und man es kaum im Sommer antrifft.“ Sein Fazit: „Was nicht da ist, kann man nicht bejagen.“ Das Gericht sieht die Sache anders: Für die Rechtsprechung war nur die Verbisssituation, die auf eine zu hohe Rotwilddichte weise, ausschlaggebend. Die Tuberkulose-Problematik wäre eher nebensächlich, so Ivo Moll, Sprecher des Gerichts.
Auf die Zahlung der Geldstrafe angesprochen erklärte Florian Vogel, Pressepsrecher des Landratsamts, dass die Angelegenheit erledigt wäre, wenn der Betrag beglichen ist. Doch für wie lange? Da für das laufende Jagdjahr 55 Stück Rotwild zu erlegen sind, wird der Streit wohl in die nächste Runde gehen. „Soweit die Möglichkeit besteht, werden die Rechtsanwälte in Revision gehen“, kündigte Zettel an.
MH
Übrigens: Die Einhaltung des Abschussplans war bereits Anfang des Jahres ein entscheidendes Thema in der Region. Nach bekannt werden der ersten Tbc-Fälle am Weidevieh, konnte durch konsequenten Abschuss des Rotwildes die Einführung von Abschussgattern verhindert werden (wir berichteten hier).