Ein Jäger aus dem Landkreis Pfaffenhofen (Bayern) verliert seine Zuverlässigkeit und damit seine Waffenbesitzkarte. Bereits im November 2016 kam es zu einem Vorfall in seinem Jagdrevier. Er habe mit einer Spaziergängerin geredet, als sich plötzlich aus der im Auto befindenden Jagdwaffe ein Schuss löste. Das Geschoss habe den Jäger am Arm verletzt. Der Jäger gab an, dass der ebenso sich im Auto befindende Jagdhund für den Vorfall verantwortlich sein müsste, da er die Waffe unterladen im Fahrzeug abgelegt habe.
Die untere Jagd- und Waffenbehörde in Pfaffenhoffen erfuhr von diesem Vorfall und wiederrief deshalb die Waffenbesitzkarte. Der beschuldigte Jäger legte Einspruch gegen die Entscheidung ein. Da es zu keiner außergerichtlichen Entscheidung kam, wurde die Sache an das Verwaltungsgericht München weitergegeben.