Mit der Petition „Freiheit für den Hirsch!“ versucht der Landesjagdverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Wildtierstiftung, den Druck auf die Landespolitik zu erhöhen. 1958 wurde die Rotwildverordnung festgelegt. Damit wurde bestimmt, dass Rotwild nur in fünf ausgewiesenen Gebieten (Nordschwarzwald, Südschwarzwald, Odenwald, Schönbuch (Gatter) und im Allgäu) leben darf.
Obwohl das Rotwild eigentlich ein Steppentier ist, wurden die Rotwildgebiete auf jene Regionen festgezurrt, die einen Waldanteil von über 50% besitzen. Insgesamt hat das baden-württembergische Rotwild nur auf 4% der Landesfläche das Recht zum Leben.