Der baden-württembergische Landtag hat gestern das Gesetz zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verabschiedet. Damit ergibt sich insbesondere die Änderung, dass die allgemeine Jagdruhezeit nun nicht mehr vom 1. März bis zum 30. April gilt, sondern ab dem 16. Februar. Auch das Wildschadensersatzrecht wurde geändert. Weiterhin soll ein Institut für Stadtjäger eingerichtet werden.
Keine Neuerung gibt es jedoch beim Thema Rotwildgebiete. Der Landesjagdverband und die Deutsche Wildtierstiftung hatten im vergangenen Jahr stark für das Thema gekämpft.