Als Sachverständige kamen Vertreter des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), die Waldeigentümer und der Deutsche Fortwirtschaftsrat (AGDW), Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE), die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Landesgruppe Brandenburg und als Einzelsachverständige die Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes (ÖJV) sowie Prof. Sven Herzog von der TU Dresden zu Wort.
Im Referenten-Entwurf war noch die Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke enthalten, in dem zu Entscheidung vorliegenden Entwurf war das bereits entfernt. Diskutiert wurde es trotzdem. ÖJV, ANW, AGDW befürworteten dies, der DJV lehnt dies u.a. aus Gründen der vorschnellen Schussabgabe ab.
Schwerpunkt der Debatte war aber, ob diejenigen, die für ihren Grund die Befriedung beantragen, auch für Wildschäden im Bereich der Jagdgenossenschaft mit zahlen müssen. Nach § 6 Abs. 6 BJG neu soll dies so sein. Der DJV befürwortet das, ebenso VJE, M-V, Herzog, ÖJV überwiegend, und auch der ANW ist dafür.
Bis auf ÖJV-Vertreterin Emmert waren sich alle einig, dass die Befriedung aus ethischen Gründen nur von natürlichen Personen beantragt werden kann, da juristische Personen keine Ethik als solche haben können. Emmert wünscht sich ebenso einen stärkeren Einfluss der Grundeigentümer und Landnutzer auf die Art der Jagdausübung und kann sich vorstellen, eine individuelle Verabredung über die erlaubten Wildarten zu treffen. Bei ihr und dem ÖJV-nahen ANW-Vertreter Dietrich Mehl fiel mehrfach das Wort der effizienten Bejagung im Sinne der Wald-vor-Wild Strategie. "Jagd ist kein Hobby, da müssen Profis ran", meinte Mehl, der für stringente Bejagungsmethoden in der Schorfheide, seinem alten Wirkungsgebiet, bekannt ist.
Im Referenten-Entwurf war noch die Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke enthalten, in dem zu Entscheidung vorliegenden Entwurf war das bereits entfernt. Diskutiert wurde es trotzdem. ÖJV, ANW, AGDW befürworteten dies, der DJV lehnt dies u.a. aus Gründen der vorschnellen Schussabgabe ab.
Schwerpunkt der Debatte war aber, ob diejenigen, die für ihren Grund die Befriedung beantragen, auch für Wildschäden im Bereich der Jagdgenossenschaft mit zahlen müssen. Nach § 6 Abs. 6 BJG neu soll dies so sein. Der DJV befürwortet das, ebenso VJE, M-V, Herzog, ÖJV überwiegend, und auch der ANW ist dafür.
Bis auf ÖJV-Vertreterin Emmert waren sich alle einig, dass die Befriedung aus ethischen Gründen nur von natürlichen Personen beantragt werden kann, da juristische Personen keine Ethik als solche haben können. Emmert wünscht sich ebenso einen stärkeren Einfluss der Grundeigentümer und Landnutzer auf die Art der Jagdausübung und kann sich vorstellen, eine individuelle Verabredung über die erlaubten Wildarten zu treffen. Bei ihr und dem ÖJV-nahen ANW-Vertreter Dietrich Mehl fiel mehrfach das Wort der effizienten Bejagung im Sinne der Wald-vor-Wild Strategie. "Jagd ist kein Hobby, da müssen Profis ran", meinte Mehl, der für stringente Bejagungsmethoden in der Schorfheide, seinem alten Wirkungsgebiet, bekannt ist.