Am vergangenen Freitag verkündete Ministerpräsident Markus Söder Ausgangsbeschränkungen für Bayern zur Eindämmung des Coronavirus. Die Einzeljagd soll trotzdem erlaubt bleiben, wie das Landwirtschaftsministerium auf Nachfrage der Redaktion mitteilte. Nun wurde die Erlaubnis weiter spezifiziert.
Wie das Ministerium berichtet, muss jeder Jäger dafür sorgen, „dass jagdliche Handlungen insbesondere nach dem „Schuss“ (bspw. Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von Wildbret) ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erfolgen können.“ Jäger sollen sich also vor der Jagd genauestens überlegen, ob sie alle Handlungen im Zweifelsfall auch alleine ausführen können.
Weiter wird auf die Unfallverhütungsvorschrift der SVLFGV hingewiesen, welche strikt zu beachten sei. Demnach gilt: „Bei einer mit besonderen Gefahren verbundenen Jagdausübung ist ein Begleiter zur Hilfeleistung mitzunehmen. Besondere Gefahren können sich ergeben z.B. durch Witterungs-, Gelände- und Bodenverhältnisse, vor allem im Hochgebirge, auf Gewässern und in Mooren oder bei der Nachsuche auf wehrhaftes Wild.“ Die Jagd kann demnach nur ausgeübt werden, wenn Begleiter Mitglieder des eigenen Hausstandes sind.