Bisher mussten Jäger in den sächsischen Landkreisen Görlitz und Bautzen alle erlegten Sauen auf Afrikanisch Schweinepest (ASP) untersuchen lassen. Ab sofort gilt die Untersuchungspflicht auch für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden.
ASP: Sachsen weitet Untersuchungspflicht für Wildschweine aus

Verbreitung schneller erkennen
Durch die Ausdehnung der Testpflicht solle neue ASP-Fälle außerhalb des gefährdeten Gebiets und der Pufferzone frühzeitig erfasst werden. Die Zonen erstrecken sich aktuell über die Landkreise Görlitz und Bautzen. Alle 481 ASP-positiven Sauen des Freistaats wurden bisher im Landkreis Görlitz gefunden. Dieser grenzt an Polen.
Jäger bekommen Aufwandsentschädigung
Für jede eingereichte Probe bekommen Jäger in den oben genannten Landkreisen 50 Euro Aufwandsentschädigung, unabhängig vom Geschlecht der Wildschweine. Damit wurde die Aufwandsentschädigung für männliches Schwarzwild in den Landkreisen Görlitz und Bautzen angehoben. Bisher zahlte der Freistaat für die Probenentnahme bei diesen nur 10 Euro.
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