Zum 1. November 2020 erhöht Baden-Württemberg seine Unkostenpauschale beim Schwarzwildmonitoring von 25,50 Euro auf 50 Euro. Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk mitteilt, spielt das Monitoring beim Schwarzwild im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest eine wichtige Rolle. „Die Jäger sind gehalten, die Maßnahmen nach Kräften zu unterstützen“, so Hauk. Die höchste Aussagekraft für eine frühzeitige Erkennung eines ASP-Ausbruchs habe dabei eine gezielte und schwerpunktmäßige Untersuchung von Risikotieren. Wildschweine, die verendet aufgefunden wurden (inklusive Unfallwild) sowie Sauen mit systemischen Krankheitserscheinungen wie Teilnahmslosigkeit, diffusen inneren Blutungen oder sog. gesundheitlich bedenklichen Merkmalen, gelten als Risikotiere.

Fallwild muss unter Angabe des Fundortes gemeldet werden
Jäger erhalten für die Meldung von aufgefundenem Fallwild unter Angabe des genauen Fundortes (Geokoordinaten) beim zuständigen Veterinäramt oder/und mittels künftiger Fallwild-App eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 Euro pro Tierkörper. Eine ergänzende Beprobung des Fallwildes, nach Absprache mit dem Veterinäramt, wird seperat in Höhe von 50 Euro pro Tier vergütet.
Unkostenpauschale an bestimmte Bedingungen gekoppelt
Die Unkostenpauschale sei jedoch an die Untersuchungstauglichkeit der Probe im Labor, bei Fallwild an das Wiederauffinden des Kadavers mit anschließender Beprobung durch das Veterinäramt sowie an die Vollständigkeit der persönlichen Angaben des Berechtigten auf dem Untersuchungsantrag gekoppelt.
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