In den vergangenen Wochen wurden sowohl in Hessen als auch in Nordrhein-Westfalen Verordnungen über spezielle jagdliche Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung veröffentlicht. Durch die Verordnungen sorgen die Landesregierungen, erweiternd zur bundesweit geltenden Schweinepestverordnung, für den Fall vor, wenn die Afrikanische Schweinepest Deutschland und das entsprechende Bundesland erreicht. Inhalte der Dekrete sind u.a. die Lappjagd auf Schwarzwild, die Verwendung von Schrot auf gestreifte Frischlinge, das Erlegen aus Luft-, Kraft- oder maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen sowie die Bejagung von zur Aufzucht benötigten Elterntieren in den im Ernstfall ausgewiesenen Gebieten.
ASP-Jagdverordnung: Was bedeutet das für Hessen und NRW?

Qualifikation zum Saufang durch Lehrgänge
Auch der Einsatz von Saufängen ist in diesem Falle in NRW und Hessen zulässig. Allerdings müssen die Personen, welche den Saufang ausüben, spezielle Nachweise erbringen. In beiden Bundesländern gelten Revierjäger aufgrund ihrer Ausbildung als fachlich geeignet, ansonsten kann die fachliche Eignung über das jeweilige Landratsamt nachgewiesen werden oder in einem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführten Lehrgang erworben werden. Hessen erweitert in seiner Verordnung, aufgrund beruflicher Qualifikationen, auf Tierärzte mit Jagdschein sowie Personen mit der Befähigung für den gehobenen oder höheren Forstdienst. Außerdem sollen auch in Hessen Schulungen angeboten werden – doch nähere Details sind dazu bislang unklar.
Den Tatsachen ins Auge blicken
Auch wenn die Inhalte der ASP-Verordnungen für manche Jäger im ersten Moment nach einer Kriegserklärung gegen das Schwarzwild klingt, gilt doch zunächst: Ordentliches Lesen löst manchen Bluthochdruck auf. Es handelt es sich dabei nicht um eine Jagdzeitenverordnung, sondern letztlich um Regelungen im Seuchenfall. Die durchzuführenden Maßnahmen werden nichts mehr mit Jagdausübung zu tun haben, sondern sind Seuchenbekämpfung. Dann zählt nur noch volkswirtschaftliche Schadensbegrenzung. Und diese wird aller Voraussicht nach mehr wie die Tollwutbekämpfung zurückliegender Jahrzehnte ausfallen und nicht, wie manche noch hoffen oder vermuten, eine etwas schärfere Jagd als im Moment. Jedem sollte klar sein, dass die Afrikanische Schweinepest uns Jahre beschäftigen wird und das die Schwarzwilddezimierung dann von Veterinärbehörden bestimmt wird. Wie eine Seuchenbekämpfung bei anderen Wildarten aussehen kann, hat man bei den Vorfällen in den Tiroler TBC-Gebieten gesehen. Der Abschuss von Rotwild im Tötungsgatter verursachte einen riesigen medialen Aufschrei. Doch ähnlich rigoros wird bei einem ASP-Ausbruch mit dem Schwarzwild umgegangen werden müssen.
In Belgien wurde seit dem Ausbruch 2018 ein Großteil der Schwarzkittel mittels Saufang gefangen. Eine Methodik, die in Deutschland noch stark in der Kritik steht, aber in Zukunft unvermeidlich sein wird. In Tschechien - dem einzigen Land, das mittlerweile wieder als ASP-frei gilt – hat das Militär die Behörden bei der Seuchenbekämpfung unterstützt. Auch die deutschen Behörden werden - und müssen - konsequent handeln. Die Meinung der Jägerschaft über die getroffenen Maßnahmen wird dabei zweitrangig. Davor muss und darf man nicht die Augen verschließen!
Hannah Reutter
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