+++ April, April +++
Wie die Redaktion aus regierungsnahen Kreisen erfuhr, stockt die Novellierung des Bundesjagdgesetzes aufgrund einer kurzfristig geplanten Änderung. Die Koalition hätte sich in internen Gesprächen darauf geeinigt, eine Munitionsobergrenze bei privater Aufbewahrung einzuführen. Nach Informationen eines Fraktionsmitglieds soll diese bei 500 Schuss liegen. "Kein Jäger braucht im privaten Bereich mehr Munition. Wir wollen das Horten – speziell von bleihaltiger Munition – auf diesem Weg eindämmen", so das Mitglied.
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