Innerhalb der nächsten Monate verliert ein Teil der sich im Umlauf befindenden Waffenbesitzkarten ihre Gültigkeit. Dies erfuhr die Redaktion aus Regierungskreisen. Demnach handelt es sich um eine Verwaltungsmaßnahme, die nun im Zuge des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes noch durchgeführt werden muss. Mit Vereinheitlichung der Dokumente auf Artikel-Nr. 3101404 will man einen einheitlichen Standard einführen, da sich der Text auf der ersten Seite bei den alten Versionen von der aktuellsten Fassung unterschieden hat.
APRILSCHERZ! Formblatt veraltet: WBKs verlieren Gültigkeit


Links im Bild die neue (Artikel Nr. 3101404), rechts im Bild die alte (LgNr. 15263) Waffenbesitzkarte.
Kosten müssen von Jägern getragen werden
Auf Nachfrage der Redaktion gab man an, dass der Austausch der WBKs mit dem Formblatt LgNr. 15263 innerhalb der nächsten drei Monate zu erfolgen habe, andernfalls könnte die WBK ihre Gültigkeit verlieren und der Jäger in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Die Kosten für die Neuausstellung haben die Jäger selbst zu tragen. Die entsprechende Artikel-Nr. ist auf der Deckseite der Waffenbesitzkarte abgedruckt.
Da viele Behörden aufgrund des Coronavirus derzeit geschlossen haben und auch durch eine Verfassungsschutzabfrage mit langen Wartezeiten zu rechnen ist, empfehlen Rechtsexperten vorab das untenstehende Formular auszufüllen und der zuständigen Waffenbehörde zuzusenden.