Einem in der Landesjägerschaft kursierenden internen Papier des Landwirtschaftsministeriums ist zu entnehmen, dass eine Novellierung des Landesjagdgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern in Arbeit ist. In dem 65-seitigen Papier werden konkret die geplanten Neureglungen aufgeführt. Nach Ansicht des Landesjagdverbandes (LJV) enthalten sie erheblichen Sprengstoff.
So ist vorgesehen, Mindestabschusspläne für Rot-, Dam- und Rehwild der Altersklassen 0 und 1 sowie der Altersklasse 2 des weiblichen Wildes einzuführen. Solche Mindestabschusspläne ohne jegliche Deckelung würden die Kompetenzen der Hegegemeinschaften erheblich einschränken und ihre Sinnhaftigkeit in Frage stellen. Kritisch wertet der LJV die angestrebte Erweiterung der Nachtjagd auch auf das Rehwild.
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