Nach jahrelangen Ermittlungen wurde heute ein Urteil im Zusammenhang mit im Bayerischen Wald gewilderten Luchsen gefällt. Der Tatverdächtige musste sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz verantworten. Nach Angaben des Pressesprechers des Amtsgerichts Cham (Bayern) wurde der 53-jährige Jäger zu 120 Tagessätzen à 25 Euro (3.000 €) verurteilt. Damit gilt der Mann als vorbestraft und verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie seinen Jagdschein. Wie "idowa.de" berichtet, hatte der Verteidiger aufgrund mangelnder Beweise für einen Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 3.250 €.
Amtsgericht Cham: „Luchs-Wilderer“ zu Geldstrafe verurteilt


Was war passiert
Vor vier Jahren wurden abgetrennte Vorderpranten von zwei Luchsen gefunden. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Hinweise führten zu dem nun verurteilten Jäger. Bei einer Hausdurchsuchung stellte man verbotene Waffen sowie Pfoten und Ohren eines dritten Luches sicher. Ein Wurfstern, ein „Nachtsicht-/-zielgerät“ sowie eine Lebendfalle brachten den Mann vor Gericht. Die Tötung der Luchse konnte man ihm allerdings bis heute nicht nachweisen. Zur Verurteilung führten der Besitz des nach dem Waffengesetz verbotenen "Nachtsicht-/-zielgeräts" sowie der Nachweis über das aktive Nachstellen den Luchsen gegenüber.