Die drohende Afrikanische Schweinepest, welche nur noch zehn Kilometer von der polnisch-deutschen Grenze entfernt ist, zieht nun weitere Anordnungen für Jäger nach sich. Die Landesdirektion Sachsen veröffentlichte am 15. April eine Allgemeinverfügung, die alle Jäger in Sachsen betrifft. Demnach muss jedes Stück Schwarzwild, das als Fallwild gefunden oder Opfer eines Wildunfalls wurde, fortan untersucht werden. Dazu müssen die Jagdausübungsberechtigten einen Fund „unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes bei dem jeweils örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) der Landkreise und Kreisfreien Städte anzeigen“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Auf Nachfrage der Redaktion bei der Landesdirektion, was "unverzüglich bedeutet", heißt es: "Eine Handlung ist „unverzüglich“ erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Es handelt sich also nicht um eine fest umrissene Fristbestimmung."
Dafür erhalten die Jäger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro. Diese muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Sollten die Jäger ein Stück nicht melden, entfalle die amtliche Kenntnisnahme des toten Stückes sowie die ausgezahlte Aufwandsentschädigung.
Gegenüber der Redaktion gab ein Sprecher der Landesdirektion an, dass dann weitere Anordnungen wie Probenentnahme sowie Bergung folgen können. Dies kann entweder durch den Jäger oder durch das Landratsamt erfolgen, hänge aber von der jeweiligen Absprache nach der Anzeige des Fundes ab.
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