Mit einem Erlass vom 2. Oktober 2020 hat das Verbraucherschutzministerium eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild in allen Kreisen des Landes Brandenburg außerhalb von ASP-Restriktionszonen angeordnet. Außerdem sollen Jäger verstärkt Fallwild suchen. Jäger in den Kreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme sowie Spreewald und Oberspreewald-Lausitz müssen bei erlegten Wildschweinen "unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP" entnehmen.
Wie ein Ministeriumssprecher gegenüber der Redaktion angibt, handle es sich trotz der Wortwahl „anordnen“ jedoch bislang nur um einen dringenden Appell an die Jägerschaft, eine Verpflichtung zur verstärkten Bejagung und Fallwildsuche würde nicht bestehen.
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