Nach der grundlegenden Novellierung des Jagdgesetzes im Jahr 2011, will die Landesregierung dieses erneut „an aktuelle Erfordernisse anpassen“. Der Gesetzentwurf sieht vor, Schalldämpfer zukünftig für die Jagd zu erlauben. Nach ursprünglichen waffenrechtlichen Bedenken und Sicherheitsvorbehalten die mittlerweile ausgeräumt seien und mehreren Ländern, die diese bereits erlaubt hätten, hat sich die Haltung des zuständigen Ministeriums in Sachsen-Anhalt geändert.
Außerdem sieht die Novellierung künftig eine Duldungspflicht der Jagdnachbarn für das Überjagen der Reviergrenzen von Stöberhunden bei Bewegungsjagden vor. Über eine neue Wildart im Jagdrecht dürfen sich die Jäger in Sachsen-Anhalt nach Willen des Ministerium auch freuen. Zur Umsetzung von EU-Recht soll die Nilgans als invasive Art, ohne Hegepflicht, künftig bejagbar sein.