Hinter dem Anhörungsentwurf zur Änderung des JWMG verbirgt sich durchaus der ein oder andere gute Ansatz: Seien es die Stadtjäger für mehr rechtliche Sicherheit bei Abschüssen im befriedeten Bezirk, die geplanten Neuerung für die Installation von Wildschadenskassen oder der Leinenzwang für Hunde per Allgemeinverfügung in der Brut- und Aufzuchtzeit.
Allerdings stößt mir ein Punkt deutlich auf und zwar die angedachte Verschiebung der allgemeinen Schonzeit. Sie wird mit „wildtierbiologischen und waldwirtschaftlichen Erkenntnissen“ begründet. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass durch entsprechend veränderte Jagdzeiten klimabedingte Waldschäden vermindert werden könnten. Nur am Rande sei hier erwähnt, dass es sich bei klimabedingten Waldschäden beispielsweise um Trockenschäden, vermehrte Extremwetterlagen inklusive Sturm oder die Massenvermehrung von Forstschädlingen wie dem Borkenkäfer handelt. Der Verbiss oder das Fegen von Reh-, Rot- und Damwild sind keine klimabedingten Waldschäden.
Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, dass ein Umbau zu klimastabilen Wäldern unbedingt nötig ist und es hierfür auch die verstärkte Bejagung von Verjüngungsflächen braucht. Es ist mir auch klar, dass es dem einzelnen Rehbock egal ist, ob er Mitte April oder Ende Januar erlegt wird – auch wenn ich es für mich anders handhabe. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum neun Monate Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe in Baden-Württemberg noch nicht genug sein sollen, um seinen Abschuss zu tätigen. Sollte die allgemeine Schonzeit um zwei Wochen nach vorne verlegt werden, damit die Jagdzeit des Rehwilds anschließend ab Mitte April beginnen kann, hat dies nichts mit "wildtierbiologischen Erkenntnissen" zu tun. Sonst hätte Rehwild schon seit Jahren ab Mitte Dezember Schonzeit und nicht erst ab 31. Januar.
Dass dieser Entwurf der grün-schwarzen Landesregierung gleichzeitig bedeutet, dass die Jagdzeit der meisten Raubwildarten um zwei Wochen verkürzt wird, macht deutlich, aus welcher Ecke dieser Vorschlag kommt – nicht aus einer Ecke, die an effektive Raubwildbejagung und somit den Schutz von Bodenbrütern oder Niederwildhege denkt.