Wie das Blatt weiter mitteilt, verhängte das Bezirksgericht Uster im Mai 2015 eine „bedingte Geldstrafe wegen des Vergehens sowie der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz von 90 Tagessätzen à 460 Franken.“ Hinzu kam ein Bußgeld in Höhe von 500 Franken. Gegen dieses Urteil legte die Betroffene Berufung ein.
Vor dem Zürcher Obergericht beteuerte die Angeklagte am 5. Januar schließlich erneut ihre Unschuld. Unter anderem argumentierte sie damit, dass die Schussabgabe mit Schrot zu gefährlich gewesen sei. Vergeblich, denn das Obergericht folgte größtenteils dem Urteil der ersten Instanz. "Wird die Jägerin innerhalb einer Bewährungszeit von zwei Jahren erneut straffällig, wird die Geldstrafe von 41.400 Franken fällig", sagte Gerichtssprecher Lukas Huber im Gespräch mit jagderleben. Das Gericht verzichtete jedoch darauf ein zusätzliches Bußgeld zu verhängen, denn weder konnte der Jägerin vorsätzliche Tierquälerei bewiesen werden, noch sei erwiesen, dass die Jägerin die Schärfe ihres Hundes habe testen wollen, so das Blatt abschließend. 5.500 Franken für die Gerichtskosten muss die Frau dennoch berappen.
MH