Die beiden Männer waren aneinander geraten, weil ein Kampfhund nicht angeleint war. Im Lauf der Auseinandersetzung soll der Jäger mit seinem Jeep den Hundehalter umgefahren haben, hatte die Partnerin bei der Polizei ausgesagt. Sie gestand, den motorisierten "Angriff" selbst nicht gesehen zu haben. Die Folgen für den Jäger hätten erheblich sein können: Die Polizei ermittelte gegen ihn wegen versuchten Tötungsdeliktes, wollte seinen Führerschein beschlagnahmen. Der Vorwurf hätte ihm auch Jagdschein und Waffen gekostet.
Andere Spaziergänger konnten ihn entlasten, tatsächlich sei der Jäger rückwärts fahrend weg gefahren. Der Hundehalter hatte bereits wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe von 1.500 Euro bezahlt: Weil der Jäger ihn, "um etwas in der Hand zu haben", zu Beweiszwecken fotografiert hatte, war er sauer geworden, hatte sich vor dem Wagen des Jägers aufgebaut.
PB