Mit der Neufassung seiner Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BrPO) in einem Baukastenprinzip beschreitet der LJV Baden-Württemberg neue Wege. Die PO wurde dabei ganz bewusst in vielen Bereichen an die der JGHV-Leistungsprüfungen angepasst. Verbandsrichter haben es damit leichter. Hundeführer haben klare Vorgaben. Die neue BrPO wird damit ihrer Aufgabe gerecht und entrückt dem Schattendasein als „kynologischer Sonderschulabschluss“.
In konsequenter Anwendung des Tierschutzgedankens müssen in Baden-Württemberg Hunde, die zur Wasserwildjagd eingesetzt werden, hinter lebender Ente nach der Prof. Müller Methode geprüft werden. Zur Stöberjagd besonders geeignete Hunde müssen spur- bzw. fährtenlaut jagen und Bauhunde an einer Schliefenanlage eingearbeitet werden. JGHV-Prüfungen, die die einzelnen Fächer beinhalten und in Gänze(!) bestanden wurden erfüllen die Brauchbarkeit ebenso wie Brauchbarkeitsprüfungen anderer Bundesländer, die die jeweiligen Fächer abdecken.
Dass in Baden-Württemberg auch in Zukunft unter bestimmten Bedingungen Hunde „ohne Papiere“ zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden können, hinterlässt einen faden Beigeschmack, bedeutet aber vor dem Hintergrund sonstiger Vorteile der neuen PO nicht den Untergang des Abendlandes. Wenn man bedenkt, dass die PO in einem grün-schwarz regierten Bundesland – die Arbeit hinter lebender Ente sogar noch unter grün-roter Regierung – von LJV und Jagdkynolgischer Vereinigung verhandelt und beschlossen wurde, dann stärkt das Glaube und Hoffnung, dass Sachargumente auch bei Andersdenkenden nicht ohne Wirkung bleiben.
„Chapeau“ dem Präsidium des LJV Baden-Württemberg. Jetzt liegt es an den Damen und Herren Verbandsrichtern die PO 1:1 umzusetzen und, wie in Einzelfällen geschehen, endlich damit aufzuhören, durch eigenes Reden und (!) Handeln die Prüfung abzuwerten. Jagd und Wild in Baden-Württemberg werden es ihnen danken! Karl Walch