Bei den verschiedenen Schutzgebiets-Kategorien stellt sich vereinfacht die Frage, wer oder was im Vordergrund steht: Die Natur an sich oder die Erholung des Menschen. Hier sollen nun die Gebiete betrachtet werden, wo der Naturschutz höchste Priorität genießt.
Nationalparks: In diesen soll die Natur sich im Wesentlichen selbst überlassen bleiben. Die 10 deutschen Nationalparks - genannt seien der Nationalpark Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Eifel, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Müritz - sollen Naturlandschaften schützen, indem sie die Eigengesetzlichkeit der Natur bewahren und Rückzugsgebiete für wild lebende Pflanzen und Tiere schaffen. Sie gelten als unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum.
Naturschutzgebiete: In diesen steht eindeutig der 'Schutz von Natur und Landschaft' im Vordergrund. Sie dienen der Erhaltung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Bundesweit gibt es über 8400 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von fast 1,3 Mio. Hektar. Die durchschnittliche Größe eines Naturschutzgebietes liegt bei 151 Hektar. Durch Verordnungen können Nutzungsformen wie Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Jagd und Verkehr stark eingeschränkt werden.
Nationale Naturmonumente: Diese sind neuerdings rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihr Seltenheit oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Hierbei kann es sich um besondere geologische Erscheinungen oder um Bereiche mit herausragendem Kulturwert handeln.
Naturdenkmal: Die Abgrenzung des 'Nationalen Naturmonuments' zur alten Kategorie Naturdenkmal ist noch in der Diskussion. Darunter versteht man ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement (Einzelobjekt oder kleines Gebiet von max. 5 ha). Meist sind dies besonders alte Bäume (z.B. 1000-jährige Linden) oder herausragende Felsformationen.