Naturdenkmal: Die Abgrenzung des 'Nationalen Naturmonuments' zur alten Kategorie Naturdenkmal ist noch in der Diskussion. Darunter versteht man ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement (Einzelobjekt oder kleines Gebiet von max. 5 ha). Meist sind dies besonders alte Bäume (z.B. 1000-jährige Linden) oder herausragende Felsformationen.