28.01.2012 | Veterinäramt zieht Revision zurück
Falkner darf Tauben töten
Der Falkner Berthold Geis aus Villmar (Mittelhessen) hat sich endgültig das Recht erstritten, Tauben gewerblich fangen und töten zu dürfen. Das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel wurde mit der Einstellung des von dem Landkreis Limburg-Weilburg eingelegten Revisionsverfahrens rechtskräftig. Geis war bereits vor gut drei Jahren von einer Firma beauftragt worden, Tauben auf dem Betriebsgelände zu fangen und zu entsorgen. Daraufhin verbat das Veterinäramt dem Jäger das gewerbsmäßige Betreiben eines Fangschlages (nähere Informationen unter www.falknergeis.de), obwohl mehrere Behörden bestätigten, dass der Taubenkot Gesundheitsrisiken für die Werksarbeiter mit sich bringt. Nach sorgfältiger inhaltlicher Prüfung des Urteils haben die Juristen des Kreises eingelenkt und entschieden: Man darf unter Beachtung des Tierschutzes Tauben als Schädlinge bekämpfen und auch töten, wenn von ihnen eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen ausgeht. BS
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