22.02.2011
NABU und DJV streiten um den Wolf im Jagdrecht
Die geplante Aufnahme der Art 'canis lupus', also des Wolfes, in den Wildartenkatalog des sächsischen Jagdrechts hat zu einen Schlagabtausch zwischen dem Naturschutzbund (NABU) und dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) geführt.
Nachdem der zuständige
Staatsminister Frank Kupfer in einem Gespräch mit dem DJV-Präsidium erklärt hatte, dass im Zuge einer anstehenden Jagdgesetznovelle der Wolf im Freistaat
Sachsen ins Jagdrecht übernommen werden soll, fuhr der NABU schwere Geschütze auf und griff den DJV sowie den Landesjagdverband Sachsen, die er als Urheber der Initiative vermutet, scharf an. Präsident Olaf Tschimpke legte allgemein los: 'Das macht weder Sinn für den Schutz des Wolfes, noch hilft es der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Jagd', um dann der Jägerschaft 'mangelned Qualifikation' vorzuwerfen und zu behaupten, dass diese 'bundesweit oft nicht in der Lage sei, den Schutz bedrohter Arten zu gewährleisten, wie illegale Abschüsse zeigten'. Schließlich gipfelt die Pressemitteilung in der Aussage: '... dass Jäger mit dem Artenschutz überfordert sind und das Jagdrecht den Schutz gefährdeter Arten sogar behindert.'
DJV-Präsident Jochen Borchert ist diesen Anwürfen mit einem offenen Brief entgegengetreten, in dem er zunächst darstellt, dass die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Jagd 'sicherlich mehr unter der verbalen Keule' von Seiten des NABU leide, als unter den 'Sachargumenten', die für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sprechen würden.
Diese beschreibt der DJV in seinem Schreiben anschließend ausführlich (siehe Link). Quintessenz daraus: Das Jagdrecht sei in hohem Maße 'Schutzrecht' und im Falle des Wolfes keinesfalls 'Schussrecht'. Am Schluss zeigt sich Borchert versöhnlich: 'Wenn alle gesellschaftlichen Gruppen an einem Strang ziehen, dann profitiert der Naturschutz am meisten. In diesem Sinne rufe ich Sie dazu auf, mit den Jägern zum Thema Wolfsschutz in den sachlichen Dialog zu treten.'
Die Entgegnung auf den NABU-Vorwurf, dem Jagdrecht unterstellte Arten wie Rebhuhn, Wachtel oder Feldhase nähmen immer mehr ab, hätte in dem DJV-Schreiben durchaus deutlicher ausfallen können. Die beschriebenen Arten kommen vielerorts nämlich nicht deshalb noch vor, obwohl sie dem Jagdrecht unterliegen, sondern weil dies der Fall ist und Jäger sich um sie kümmern. Fakt ist: In den vergangenen 100 Jahren ist in Deutschland keine dem Jagdrecht unterliegende Art ausgestorben. Eine Leistungsbilanz, die das Naturschutzrecht bei den 'nur' durch dieses geschützten Tier- und Pflanzenarten nicht erbringen kann, wie der DJV indirekt in seinen Ausführungen richtig anmerkt. JMB
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